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Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit
liegt im Bereich Ausländerrecht. Dabei habe ich mir einen
überregionalen Ruf als Anwalt für besonders schwierige
ausländerrechtliche Fälle erworben. Mandanten aus dem
gesamten Bundesgebiet wenden sich an mich.
Meine mehrjährigen universitären Studien im Bereich
der Rechtsethnologie, verbunden mit längeren Forschungsaufenthalten
im Ausland, insbesondere in Westafrika, haben mir einen besonderen
persönlichen Zugang zu fremden Kulturen eröffnet, der
mir im Umgang und im Verhältnis mit meinen ausländischen
Mandanten in besonderer Weise zugute kommt.
Als sehr hilfreich und förderlich erweist sich auch, dass
ich sowohl die französische als auch die englische Sprache
fließend in Wort und Schrift beherrsche. Auf Wunsch führe
ich die Korrespondenz mit dem Klienten oder Dritten auch in diesen
Sprachen.
In meiner ausländerrechtlichen Tätigkeit befasse ich
mich sehr häufig mit den folgenden Problemstellungen:
- Allgemeines Ausländerrecht:
Erteilung oder Verlängerung von Duldung, Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsbefugnis, befristeter Aufenthaltserlaubnis, unbefristeter
Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung.
- Asyl- und Flüchtlingsrecht
- Sozialrecht für Asylbewerber und Flüchtlinge
- Abschiebungsschutz
- Sicherung des Aufenthaltes bei beabsichtigter oder bereits
erfolgter Eheschließung mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen
oder bei bevorstehender oder bereits erfolgter Geburt eines
Kindes
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Visumsangelegenheiten vor deutschen Auslandsvertretungen
Mit großem Engagement und mit meiner langjährigen
Erfahrung kann ich häufig auch noch in schwierigen und vermeintlich
aussichtslosen Fällen helfen.
Einen sehr guten eigenen Überblick über die Rechtsmaterie,
insbesondere über aktuelle Rechtsprechung und Informationen
über die Situation in Asylherkunftsländern, können
Sie auf folgenden Internetseiten gewinnen:
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